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Diskontinuität Beim Bundestag besteht, anders als z.B. beim Bundesrat, persönli- 
che und sachliche Diskontinuität, d.h. mit Ablauf der Legislaturperiode
wechseln die persönliche Zusammensetzung des Parlaments
und die Sachgegenstände; vgl. auch § 125 Geschäftsordnung des
Bundestages.
Insbes. erledigen sich Gesetzesinitiativen, sofern sie das Hauptverfahren
im Bundestag noch nicht durchlaufen haben und Verfahren
vor Untersuchungsausschüssen, die noch nicht beendet sind.
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doppeltqualifizierte
Mehrheit
Fordern neben einem bestimmten Anteil von Ja-Stimmen noch
weitere Anforderungen.
Beispiel: Grundgesetzänderung gem. Art. 79 II GG erfordert die Zustimmung
von 2/3 der Mitglieder des Bundestages (410) und 2/3
der Mitglieder des Bundesrates (46).
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Drei-Stufen-Theorie Besonderheit bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung von Eingriffen
in den Schutzbereich von Art. 12 I GG. Berufsausübungsregelungen
haben das „Wie“ der beruflichen Tätigkeit, die Bedingungen
und Modalitäten, unter denen sich die Berufstätigkeit vollzieht,
zum Gegenstand (1. Stufe).
Subjektive Berufswahlregelungen sind insbes. gesetzliche Vorschriften,
welche die Aufnahme oder Beendigung der berufl. Tätigkeit
an Vorauss. binden, die von der Person des Grundrechtsträgers
abhängig sind und jedenfalls grds. von diesem erfüllbar sind
(2. Stufe); auf die persönl. Beeinflussbarkeit kommt es nicht an.
Objektive Berufswahlregelungen werden durch Berufszugangsbedingungen
geschaffen, die von der persönl. Qualifikation des Berufsanwärters
unabhängig sind (3. Stufe).
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dringende Gefahr i.S.v.
Art. 13 IV, VII GG
Nach h.M. gleichzusetzen mit erheblicher Gefahr, d.h. Gefahr für
ein bedeutsames Rechtsgut, wie Bestand des Staates, Leben, Gesundheit,
Freiheit oder nicht unwesentliche Vermögenswerte.
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Durchsuchung Durchsuchung i.S.v. Art. 13 II GG ist das körperliche Betreten der
Wohnung und die Vornahme von Suchhandlungen in der Wohnung
durch staatliche Organe, um Personen oder Sachen zu finden
oder einen bestimmten Sachverhalt zu erforschen.  mehr Infos..
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Öffentliches Recht

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