Zivilrecht Definitionen Juristischer Glossar Alle wichtigen  
Begriffe für
 
Studium
Prüfung
Rechtsalltag
im praktischen Taschenformat
.
PER DEFINITIONEM  / Definitionen Öffentliches Recht
.
Z
zentralistische Theorie  Abschlusskompetenz zentralistische Theorie
____________________________________________________________________
Zusage Erklärung der Behörde gegenüber dem Bürger, dass sie sich hin- Zusage
sichtlich einer späteren Entscheidung binden will. Die Zusage ist
gesetzlich nicht geregelt. Daher beurteilt sich die Verbindlichkeit
einer Zusage nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen. Erforderlich
ist, dass sie von der zuständigen Behörde mit dem erkennbaren
Willen abgegeben wurde, dass die Behörde sich daran gebunden
fühlt. Die Zusage darf nicht gegen gesetzliche Verbote verstoßen
und bedarf nach h.M. der Schriftform.
Ein Unterfall der Zusage ist die Zusicherung. mehr Infos..
____________________________________________________________________
Zusicherung Bindende Erklärung der Behörde, wonach sie sich verpflichtet, ei- 
nen Verwaltungsakt zu erlassen oder zu unterlassen, § 38 VwVfG.
Die Zusicherung steht im Ermessen der Behörde und ist selbst Verwaltungsakt.
Die Zusicherung muss den Willen der zuständigen Behörde erkennen
lassen, einen bestimmten Verwaltungsakt zu erlassen oder zu
unterlassen. Ob eine Zusicherung vorliegt, ist durch Auslegung des
Willens der Behörde aus der Sicht des Erklärungsempfängers analog
§ 133 BGB zu ermitteln. Die Zusicherung bedarf zwingend der
Schriftform, § 38 I VwVfG. mehr Infos..
____________________________________________________________________
Zuständigkeit kraft
Natur der Sache
Ungeschriebene Gesetzgebungskompetenz zugunsten des Bundes
insbes. für Aufgaben, die sich unmittelbar aus dem Wesen und
der verfassungsmäßigen Organisation des Bundes ergeben und da
eine sinnvolle Regelung dieser Fragen durch die einzelnen Bundesländer
zwingend ausgeschlossen ist.
Beispiele: PUAG (Gesetz über parlamentarische Untersuchungsausschüsse
des Bundestages), VwVfG des Bundes, Erlassänderung
oder -ergänzung des GG.
____________________________________________________________________
Zuständigkeit kraft
Sachzusammenhangs
Ungeschriebene Gesetzgebungskompetenz zugunsten des Bundes.
Ihm kann ausnahmsweise trotz Fehlens einer ausdrücklichen
Zuweisung im GG die Gesetzgebungszuständigkeit zustehen,
wenn die Regelung mit einer der in den Art. 73 oder 74 GG genannten
Gebiete in notwendigem und untrennbarem Sachzusammenhang
steht. Erforderlich ist, dass eine dem Bund ausdrücklich zugewiesene
Materie verständigerweise nicht geregelt werden kann,
ohne dass zugleich eine nicht ausdrücklich zugewiesene Materie
mitgeregelt wird, ein Übergreifen in nicht ausdrücklich zugewiesene
Materien unerlässliche Voraussetzung für die Regelung einer
der Bundesgesetzgebung zugewiesenen Materie ist.
Beispiel: § 81 b, 2. Halbs. StPO im Sachzusammenhang mit dem
Strafverfahrensrecht i.S.v. Art. 74 I Nr. 1 GG.
____________________________________________________________________
Zuständigkeitsnormen Dienen dazu, bestimmten Behördeninstanzen (z.B. örtliche Ord- 
nungsbehörde, Kreispolizeibehörde) bestimmte Aufgaben oder
die Durchführung bestimmter Gesetze zuzuweisen; sie sind keine
Ermächtigungsgrundlage oder Befugnisnorm.
____________________________________________________________________
Zustandsstörer Jede Person, die Eigentümer oder Besitzer einer Sache oder eines 
Tieres ist, von der oder dem eine Gefahr ausgeht.
____________________________________________________________________
Zustellung eines
Verwaltungsaktes
Bekanntgabe eines VA in einer gesetzl. geregelten Form. Es gelten
das VerwaltungszustellungsG des Bundes sowie, soweit vorhanden,
Landeszustellungsgesetze. Dabei folgen die Regelungen der
LandeszustellungsG im Großen und Ganzen den Regelungen des
VwZG des Bundes. Gem. § 2 VwZG ist Zustellung die Bekanntgabe
eines schriftl. oder elektronischen Dokuments in der in dem VwZG
bestimmten Form. Die wichtigste Form der Zustellung ist die Zustellung
durch die Post mit Zustellungsurkunde (PZU, § 3 VwZG)
oder die Zustellung durch die Post mittels Einschreibens (§ 4
VwZG).
Bei einer Zustellung durch die Post mittels PZU übergibt die Behörde
der Post den Zustellungsauftrag, das zuzustellende Dokument
sowie einen vorbereiteten Vordruck einer Zustellungsurkunde. Für
die Ausführung der Zustellung gelten die §§ 177–182 der ZPO ent-´
sprechend. Die vom Postbediensteten ausgefertigte Zustellungsurkunde
wird unverzügl. an die Behörde zurückgeleitet. Die Zustellungsurkunde
hat den Charakter einer öff. Urkunde gem. § 418
ZPO und entfaltet volle Beweiskraft für die in der Urkunde bezeugten
Tatsachen. Damit werden insbes. die Zustellung als solche sowie
der Zeitpunkt der Zustellung beurkundet. Bei der Zustellung
durch die Post mittels Einschreibens sind zwei verschiedene Arten
der Zustellung zu unterscheiden. Gem. § 4 I VwZG kann ein Dokument
durch die Post mittels Einschreibens durch Übergabe oder
mittels Einschreibens mit Rückschein zugestellt werden. Bei einer
Zustellung mittels Einschreibens mit Rückschein ist der Rückschein
der Beweis für die erfolgte Zustellung. Beim Übergabe-Einschreiben
gilt das Dokument gem. § 4 II 2 VwZG am dritten Tag nach der
Aufgabe zur Post als zugestellt, es sei denn, dass es nicht oder zu einem
späteren Zeitpunkt zugegangen ist. In diesem Fall hat die Behörde
den Zugang und den Zeitpunkt des Zuganges im Zweifel
nachzuweisen.
____________________________________________________________________
Zustimmungsgesetz Ist die Ausnahme im Gesetzgebungsverfahren im Hinblick auf die
Beteiligung des Bundesrates und nur zulässig, wenn das Grundgesetz
die Zustimmung durch den Bundesrat ausdrücklich vorschreibt.
Beispiele: Art. 74 II, 79 II, 84 I S. 5, 6 GG. Aus Art. 78, 1. Fall
GG ergibt sich, dass ein Zustimmungsgesetz nur dann zustande
kommt, wenn der Bundesrat ausdrücklich zustimmt. mehr Infos..
____________________________________________________________________
Zweckveranlasser Person, die durch ihr Vorverhalten objektiv gefahrerhöhende Risi- 
ken setzt, welche sich dann in einem späteren polizei- und ordnungsrechtswidrigen
Verhalten eines Dritten realisieren. mehr Infos..
____________________________________________________________________
Zweitbescheid VA, der ohne bloße Wiederholung eines bereits erlassenen VA, 
ohne erneute Sachentscheidung zu sein, eine gleiche Regelung
enthält, wie ein bereits vorhandener VA. In einem Zweitbescheid
wird eine erneute Sachentscheidung nach einer erneuten Sachprüfung
getroffen. Für die Annahme eines eigenständigen Verwaltungsaktes
„Zweitbescheid“ spricht es, wenn der Bescheid eine
neue Sachentscheidung enthält oder wenn er sich mit neuen
rechtlichen oder neuen tatsächlichen Gesichtspunkten auseinandersetzt. mehr Infos..
____________________________________________________________________
Definitionen Suche






Öffentliches Recht

Hans-Gerd Pieper
Rechtsanwalt und Repetitor in Münster
Lehrbeauftragter an der FHöV
Ralf Altevers
Rechtsanwalt und Repetitor in Münster


App für iPhone und Android

Jura Definitionen App



und Android Market
Definitionen Oeffentliches Recht
ALPMANN UND SCHMIDT Juristische Lehrgänge
Verlagsges. mbH & Co. KG

48149 Münster, Annette-Allee 35,
48001 Postfach 1169,
Telefon (0251) 98109-33
AS-Online: www.alpmann-schmidt.de




Definitionen
Definitionen sind in der Jura das, was Vokabeln für Fremdsprachen sind.

In alphabetischer Reihenfolge finden Sie  alle wichtigen Begriffe, die Sie im Zivilrecht, Strafrecht und im öffentlichen Recht „drauf" haben müssen.




PER DEFINITIONEM 

Definitionen Öffentliches Recht


Oeffentliches Recht Definitionen Juristischer Glossar

Gebundene Ausgabe  

im praktischen Taschenformat mit
vielen weiteren Vorteilen z.B.
die praktische Umschlagklappe
ermöglicht ein einfaches
Auswendiglernen

gleich hier online bestellen


Online Ausgabe

immer und überall verfügbares
Fachwisse Öffentliches Recht,
falls die Taschenausgabe mal gerade
nicht zur Hand ist.

Definitionen Öffentliches Recht
 online






PER DEFINITIONEM 

Definitionen Strafrecht

Strafrecht Definitionen Juristischer Glossar

Gebundene Ausgabe  

im praktischen Taschenformat mit
vielen weiteren Vorteilen z.B.
die praktische Umschlagklappe
ermöglicht ein einfaches
Auswendiglernen

gleich hier online bestellen


Online Ausgabe

immer und überall verfügbares
Fachwisse im Strafrecht, falls die Taschenausgabe mal gerade
nicht zur Hand ist.

Definitionen Strafrecht online





PER DEFINITIONEM 

Definitionen Zivilrecht

Zivilrecht Definitionen Juristischer Glossar


Gebundene Ausgabe  


im praktischen Taschenformat mit
vielen weiteren Vorteilen z.B.
die praktische Umschlagklappe
ermöglicht ein einfaches
Auswendiglernen

gleich hier online bestellen


Online Ausgabe

immer und überall verfügbares
Fachwisse im Zivilrecht, falls die Taschenausgabe mal gerade
nicht zur Hand ist.

Definitionen Zivilrecht online


ALPMANN SCHMIDT
über 50 Jahre
innovative Juristenausbildung


Kontakt | Impressum | AGB