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    <title>Juristische Definitionen von Alpmann Schmidt</title>
    <link>http://www.definitionen-jura.de/</link>
    <description>Definitionen sind in der Jura das, was Vokabeln für Fremdsprachen sind. Dieses Juristische Definitionen Feed bietet alle wichtigen Begriffe, die Sie im Zivilrecht, Strafrecht und im öffentlichen Recht &quot;drauf&quot; haben müssen.</description>
    <generator>FeedCAP (http://www.FeedCAP.com)</generator>
    <docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
    <language>de</language>
    <copyright>Alpmann Schmidt</copyright>
    <pubDate>Sat, 07 Feb 2009 11:07:27 GMT</pubDate>
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      <title>Juristische Definitionen von Alpmann Schmidt</title>
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      <title>Planerhaltungsgrundsatz</title>
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      <description>Ergibt sich aus §§ 214, 215 BauGB. Gem. § 214 BauGB sind nur bestimmte Verstöße gegen formelle o. materielle bauplanungsrechtliche
Vorschriften beachtlich. Beachtliche Verstöße gegen baurechtliche Vorschriften können gem. § 215 BauGB präkludiert werden, wenn die betreffenden Mängel nicht rechtzeitig innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden.</description>
      <pubDate>Sat, 30 May 2009 09:56:11 GMT</pubDate>
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      <title>Aussagenotstand</title>
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      <description>Gesetzliche Strafmilderungsmöglichkeit zum Absehen von Strafe bei uneidlicher Falschaussage oder zur Strafmilderung beim Meineid, wenn der Täter die Unwahrheit gesagt hat, um von einem Angehörigen oder von sich selbst die Gefahr abzuwenden, bestraft oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung unterworfen zu werden.</description>
      <pubDate>Sat, 30 May 2009 09:54:39 GMT</pubDate>
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      <title>Vorkaufsrecht</title>
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      <description>Ein Vorkaufsrecht räumt dem Vorkaufsberechtigten die Möglichkeit ein, im Falle des Verkaufs eines Gegenstandes durch den Vorkaufsverpflichteten an einen Dritten durch eine einseitige empfangsbedürftige Gestaltungserklärung zwischen sich und dem Vorkaufsverpflichteten einen Kaufvertrag zu gleichen Bedingungen herbeizuführen. Zu unterscheiden sind das schuldrechtliche Vorkaufsrecht (§§ 463–473) und das dingliche Vorkaufsrecht (§§ 1094 ff.)</description>
      <pubDate>Sat, 30 May 2009 09:54:18 GMT</pubDate>
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      <title>Anhörung</title>
      <link>http://www.definitionen-jura.de/</link>
      <description>Möglichkeit für einen Beteiligten des Verwaltungsverfahrens, sich 
vor Erlass eines belastenden Verwaltungsaktes zu den für die Entscheidung
maßgeblichen Tatsachen zu äußern, § 28 I VwVfG.
Von der Anhörung kann gem. § 28 II VwVfG in bestimmten Fällen
abgesehen werden, wenn sie nach den Umständen des Einzelfalls
nicht geboten ist, z.B. bei Gefahr in Verzug.</description>
      <pubDate>Wed, 15 Apr 2009 21:55:24 GMT</pubDate>
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      <title>Rauschtat</title>
      <link>http://www.definitionen-jura.de/</link>
      <description>Jedes Verhalten, das den vollständigen objektiven und subjektiven
Tatbestand einer beliebigen Vorsatz- oder Fahrlässigkeitstat verwirklicht,
das rechtswidrig geschah und auch schuldhaft gewesen
wäre, wenn der Täter nicht vermindert schuldfähig, möglicherweise
sogar schuldunfähig gewesen wäre.</description>
      <pubDate>Wed, 15 Apr 2009 21:54:47 GMT</pubDate>
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      <title>Ermächtigungsgrundlage</title>
      <link>http://www.definitionen-jura.de/</link>
      <description>Grds. muss für alle belastenden Maßnahmen der Behörden eine
gesetzliche Ermächtigungsgrundlage vorhanden sein (Grundsatz
vom Vorbehalt des Gesetzes).
Dabei muss eine Rechtsnorm, um Ermächtigungsgrundlage zu
sein, die materiellen Voraussetzungen des Handelns regeln sowie
die Befugnis enthalten, die entsprechende Handlung vornehmen
zu können (Tatbestand und Rechtsfolge). Anzuwenden ist von der
Behörde immer die nach der Rechtsfolge speziellste Ermächtigungsgrundlage.</description>
      <pubDate>Wed, 15 Apr 2009 21:52:52 GMT</pubDate>
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      <title>Drohung</title>
      <link>http://www.definitionen-jura.de/strafrecht_cd.html</link>
      <description>Inaussichtstellen eines  empfindlichen Übels, dessen Eintritt vom Willen des Täters abhängig erscheint, unabhängig vom tatsächlichen Realisierungswillen oder der Realisierbarkeit (also auch Scheindrohung), wenn dem Opfer zur Vermeidung des Übels das vom Täter erstrebte Verhalten als Handlungsalternative vor Augen geführt wird.</description>
      <pubDate>Sat, 07 Feb 2009 11:15:36 GMT</pubDate>
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      <title>eigenverantwortliche Selbstgefährdung</title>
      <link>http://www.definitionen-jura.de</link>
      <description>An die Verursachungshandlung des Täters anknüpfendes und erfolgsvermittelndes Mitwirkungsverhalten des Opfers in Kenntnis der Tragweite des eingegangenen Risikos. In Abgrenzung zur Fremdgefährdung liegt eine Selbstgefährdung vor, wenn das Opfer den zum tatbestandlichen Erfolg führenden letzten Akt in den Händen gehalten hat. Ist dies der Fall, so ist der Tatbestand eines Vorsatz- oder Fahrlässigkeitsdelikts nicht erfüllt.</description>
      <pubDate>Sat, 07 Feb 2009 11:06:28 GMT</pubDate>
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      <title>aberratio ictus</title>
      <link>http://www.definitionen-jura.de/strafrecht_ab.html</link>
      <description>(lat.) Abirrung des Hiebes (oder des Angriffs). Nach aus Tätersicht richtiger Individualisierung des Opfers/Tatobjekts wird ein falsches
Tatobjekt/-opfer aufgrund eines abweichenden Kausalverlaufs getroffen. Nach h.M.  Vorsatzausschluss, und zwar auch bei rechtlicher Gleichwertigkeit zwischen anvisiertem und getroffenem Tatobjekt.</description>
      <pubDate>Sat, 07 Feb 2009 11:03:34 GMT</pubDate>
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      <author>rolf.krueger@alpmann-schmidt.de (Dr. Rolf Krüger)</author>
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