Zivilrecht Definitionen Juristischer Glossar Alle wichtigen  
Begriffe für
 
Studium
Prüfung
Rechtsalltag
im praktischen Taschenformat
.
PER DEFINITIONEM  / Definitionen Strafrecht
.
C
Begriffserläuterung
conditio sine qua non (lat.) „Bedingung, ohne welche (der Erfolg) nicht (möglich) wäre.“ 
Nach diesem Grundprinzip ist beim Begehungsdelikt jede Handlung
kausal, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der
konkrete Erfolg entfiele. Unabhängig von der Zahl der Zwischenursachen
ist jede Handlung, die kausale Bedingung für den Erfolg
war, gleichwertig. Daher wird die conditio sine qua non-Formel
auch Bedingungstheorie oder Äquivalenztheorie genannt.
____________________________________________________________________
D

Dauerdelikt Unterfall des Erfolgsdelikts, bei dem die tatbestandlich um- 
schriebene Rechtsverletzung solange fortbesteht, wie der Täter
willentlich eine rechtswidrige Situation aufrecht erhält (z.B. § 239).
mehr Infos..
____________________________________________________________________
Dauergefahr gegenwärtig [§ 34]
____________________________________________________________________
dauernde, erhebliche
Entstellung
[§ 226 I Nr. 3]
Ästhetische Verunstaltung der Gesamterscheinung, deren Ende
sich im Voraus nicht bestimmen lässt und die mindestens so schwer
wie die geringsten der übrigen in § 226 genannten Folgen ist.
____________________________________________________________________
Defensivnotstand
[§ 228 BGB]
Sonderfall des rechtfertigenden Notstands, der sich gegen den Gefahrurheber
richtet und deshalb Handlungen bis zur Grenze der
Unverhältnismäßigkeit erlaubt. Gilt als Maßstab der Güterabwägung
bei § 34 analog.
____________________________________________________________________
Deliktsurkunde
[§ 267]
Unterfall der Absichtsurkunde durch ein Schriftstück, das einen
Straftatbestand erfüllt.
____________________________________________________________________
deskriptive
Tatbestandsmerkmale
[§ 16]
Elemente eines strafrechtlichen Verbots, deren Schwerpunkt in der
Beschreibung sinnlich wahrnehmbarer Gegenstände oder Vorgänge
der realen Welt liegt.
____________________________________________________________________
Dichotomie
[§ 12]
Zweiteilung der Strafvorschriften des Besonderen Teils in
Vergehen und Verbrechen.
____________________________________________________________________
Diebesfalle
[§ 242]
Dem Täter wird die Beute so präsentiert, dass er sie an sich nimmt,
um später wegen der Tat überführt werden zu können. Wegen
Einverständnisses in den Gewahrsamswechsel liegt dann nur
Diebstahlsversuch vor.
mehr Infos..
____________________________________________________________________
Diensthandlung
[§§ 113, 331 ff.]
Jede Handlung, die in den Kreis der Pflichten gehört, die der Amtsperson
übertragen sind und die von ihr in dienstlicher Eigenschaft
vorgenommen wird.
____________________________________________________________________
dienstliche
Verwahrung
[§ 133]
Ingewahrsamnahme eines Gegenstandes durch fürsorgliche Hoheitsgewalt,
um ihn für bestimmte, über das bloße Funktionsinteresse
der Behörde hinausgehende Zwecke zu erhalten und vor unbefugtem
Zugriff zu bewahren.
____________________________________________________________________
direkter Vorsatz
[§§ 15, 16]
Grundform des Vorsatzes (dolus directus II), die erfüllt ist, wenn der
Täter weiß oder als sicher voraussieht, dass der tatbestandliche Erfolg
verwirklicht wird. Auf ein voluntatives Element kommt es nicht
an. Der Erfolgseintritt kann dem Täter auch unerwünscht sein.
____________________________________________________________________
dolus alternativus Alternativvorsatz 
____________________________________________________________________
dolus directus Absicht; direkter Vorsatz 
____________________________________________________________________
dolus eventualis Eventualvorsatz 
____________________________________________________________________
doppelter
Teilnehmervorsatz
[§§ 26, 27]
Kennzeichnung des doppelten Bezuges beim Teilnehmervorsatz.
Dieser muss einerseits die Umstände umfassen, die die vorsätzliche
und rechtswidrige Tat des Haupttäters ausmachen, ferner die Umstände,
die die eigene Teilnahme begründen.
____________________________________________________________________
Dreiecksbetrug
[§ 263]
Fallgruppe des Betruges, bei dem Verfügender und Geschädigter
nicht identisch sind, der Verfügende aber aufgrund rechtlicher Beziehungen
oder aufgrund tatsächlicher Einwirkungsmöglichkeit in
der Nähe zum geschädigten Vermögen steht, sog. Lagertheorie.
mehr Infos..
____________________________________________________________________
Drittverschaffung
[§ 259]
Abgeleiteter Erwerb zu eigenem wirtschaftlichen Interesse vom
Vortäter mit der Weisung an diesen, die Sache unmittelbar einem
Dritten zukommen zu lassen.
____________________________________________________________________
drohende
Zwangsvollstreckung
[§ 288]
Die nach den Umständen begründete Erwartung, dass der Gläubiger
seinen Anspruch demnächst zwangsweise durchsetzen wird.
Ein Vollstreckungstitel braucht noch nicht vorzuliegen.
____________________________________________________________________
Drohung
[§§ 240, 249, 252,
 253, 255]
Inaussichtstellen eines empfindlichen Übels, dessen Eintritt vom
Willen des Täters abhängig erscheint, unabhängig vom tatsächlichen
Realisierungswillen oder der Realisierbarkeit (also auch
Scheindrohung), wenn dem Opfer zur Vermeidung des Übels das
vom Täter erstrebte Verhalten als Handlungsalternative vor Augen
geführt wird.
mehr Infos..
____________________________________________________________________









































































































Definitionen Suche






Strafrecht

Dr. Rolf Krüger
Fachanwalt für Strafrecht
 und Repetitor in Münster
Definitionen Strafrecht
ALPMANN UND SCHMIDT Juristische Lehrgänge
Verlagsges. mbH & Co. KG

48149 Münster, Annette-Allee 35,
48001 Postfach 1169,
Telefon (0251) 98109-33
AS-Online: www.alpmann-schmidt.de



App für iPhone und Android

Jura Definitionen App



und Android Market



Definitionen
Definitionen sind in der Jura das, was Vokabeln für Fremdsprachen sind.

In alphabetischer Reihenfolge finden Sie  alle wichtigen Begriffe, die Sie im Zivilrecht, Strafrecht und im öffentlichen Recht „drauf" haben müssen.



PER DEFINITIONEM 

Definitionen Strafrecht

Strafrecht Definitionen Juristischer Glossar

Gebundene Ausgabe  

im praktischen Taschenformat mit
vielen weiteren Vorteilen z.B.
die praktische Umschlagklappe
ermöglicht ein einfaches
Auswendiglernen

gleich hier online bestellen


Online Ausgabe

immer und überall verfügbares
Fachwisse im Strafrecht, falls die Taschenausgabe mal gerade
nicht zur Hand ist.

Definitionen Strafrecht online




PER DEFINITIONEM 

Definitionen Zivilrecht

Zivilrecht Definitionen Juristischer Glossar


Gebundene Ausgabe  


im praktischen Taschenformat mit
vielen weiteren Vorteilen z.B.
die praktische Umschlagklappe
ermöglicht ein einfaches
Auswendiglernen

gleich hier online bestellen


Online Ausgabe

immer und überall verfügbares
Fachwisse im Zivilrecht, falls die Taschenausgabe mal gerade
nicht zur Hand ist.

Definitionen Zivilrecht online


PDF Ausgabe




PER DEFINITIONEM 

Definitionen Öffentliches Recht

Oeffentliches Recht Definitionen Juristischer Glossar

Gebundene Ausgabe  

im praktischen Taschenformat mit
vielen weiteren Vorteilen z.B.
die praktische Umschlagklappe
ermöglicht ein einfaches
Auswendiglernen

gleich hier online bestellen


Online Ausgabe

immer und überall verfügbares
Fachwisse Öffentliches Recht,
falls die Taschenausgabe mal gerade
nicht zur Hand ist.

Definitionen Öffentliches Recht
 online


mehr juristische Angebote auf
Alpmann-Online.de


ALPMANN SCHMIDT
über 50 Jahre
innovative Juristenausbildung
Kontakt | Impressum | AGB