Zivilrecht Definitionen Juristischer Glossar Alle wichtigen  
Begriffe für
 
Studium
Prüfung
Rechtsalltag
im praktischen Taschenformat
.
PER DEFINITIONEM  / Definitionen Strafrecht
.
I
Begriffserläuterung
Idealkonkurrenz Tateinheit 
____________________________________________________________________
Identität nicht sofort
feststellbar
[§ 127 I 1 StPO]
Der Name des Betroffenen ist nicht bekannt und Angaben zur Person
werden verweigert oder sind nicht nachprüfbar.
____________________________________________________________________
Identitätsirrtum [§ 16] error in persona vel in obiecto
____________________________________________________________________
Identitätstäuschung
[§ 267]
unechte Urkunde
____________________________________________________________________
im Stich lassen
[§ 221 I Nr. 2]
Jedes Verhalten, durch das der Täter die Beseitigung einer bereits
vorhandenen hilflosen Lage unterlässt, obwohl ihm dies tatsächlich
möglich und zumutbar ist.
____________________________________________________________________
in dubio pro reo
(iudicandum est)
(lat.) „Im Zweifel (ist) zugunsten des Angeklagten (zu urteilen).“
Fundamentalprinzip des Strafrechts, wonach straflos ist, wessen
Schuld nicht zweifelsfrei feststeht und wer daher möglicherweise
unschuldig ist. Der Zweifelssatz gilt für alle Tatsachen, die eine für
den Schuldspruch bedeutsame Voraussetzung betreffen.
____________________________________________________________________
Inadäquanz Kausalverlauf oder Schaden, der so sehr außerhalb aller Erfahrungen
liegt, dass mit ihm vernünftigerweise nicht gerechnet zu werden
brauchte. Bei der Vorsatztat entfällt mit der Lit. mangels Risikozusammenhangs
die objektive Zurechnung, während die Rspr.
die subjektive Zurechenbarkeit verneint. Bei der Fahrlässigkeitstat
entfällt bei Inadäquanz des Kausalverlaufs oder Schadens schon
die objektive Vorhersehbarkeit und damit die Sorgfaltswidrigkeit.
____________________________________________________________________
Inbrandsetzen
[§§ 306 ff.]
Handlung, durch die eine Sache oder ein zumindest nicht völlig unwesentlicher
Bestandteil derselben so vom Feuer ergriffen ist, dass
sie auch nach Entfernen oder Erlöschen des Zündstoffs selbstständig
weiterbrennen kann.
____________________________________________________________________
Ingebrauchnehmen
[§ 248 b]
Beherrschung des Fahrzeugs unter Einwirkung der zur Ingangsetzung
und Inganghaltung geeigneten Kräfte, nicht notwendig
des technischen Antriebs, und Benutzung als Fortbewegungsmittel.
____________________________________________________________________
Ingerenz
[§ 13]
Fallgruppe des Überwachungsgaranten. Wer durch seine frühere
Handlung oder durch sein Vorunterlassen die Gefahr für den Eintritt
schädlicher Erfolge geschaffen hat, ist verpflichtet, die Schäden
zu verhindern, wenn das Vorverhalten eine Gefahrerhöhung
für den Schadenseintritt begründet hat und pflichtwidrig war, also
nicht zu den allgemeinen als sozial üblich anerkannten Verhaltensweisen
gehört hat oder nicht durch einen Rechtfertigungsgrund
erlaubt war.
mehr Infos..
____________________________________________________________________
Inlandsbeschränkung,
tatbestandsimmanente
[§§ 3 ff.]
Vorfrage der Anwendbarkeit deutschen Strafrechts bei Auslandstaten,
die dann zu verneinen ist, wenn der infrage kommende
deutsche Straftatbestand nur Rechtsgüter des Inlands erfasst, z.B.
die Staatsschutztatbestände der §§ 80 ff., die Angriffe gegen ausländische
Staatstätigkeit grds. nicht betreffen.
____________________________________________________________________
Inverkehrbringen
[§§ 146 ff.]
Der Täter muss seine bisherige Verfügungsgewalt an dem Tatobjekt
(Falschgeld) vollständig aufgegeben haben, sodass ein anderer
tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des Tatobjekts zu bemächtigen
und mit ihm nach eigenem Belieben umzugehen.
____________________________________________________________________
Irrtum
[§§ 16, 263]
Jede Fehlvorstellung über Tatsachen, entweder in der Form der
irrigen Annahme einer tatsächlich nicht vorhandenen Tatsache
oder der Unkenntnis einer tatsächlich vorhandenen Tatsache.
mehr Infos..
____________________________________________________________________
Irrtumsprivileg
des Staates
strafrechtlicher Rechtmäßigkeitsbegriff
____________________________________________________________________
isolierte Beweismittelfiktion
[§ 164]

verdächtigen
____________________________________________________________________
iterative Tatbestandserfüllung Erscheinungsform tatbestandlicher Bewertungseinheit durch
wiederholte Vornahme derselben Tathandlung.
____________________________________________________________________
J
juristisch-ökonomischer
Vermögensbegriff

Vermögen
____________________________________________________________________
K

Kausalabweichung Unwesentliche Kausalabweichung 
____________________________________________________________________
Kausalität Objektives Tatbestandselement jedes Erfolgsdelikts, das die na-
turgesetzlich-logische Verknüpfung zwischen Tathandlung und
-erfolg beschreibt. Kausalität wird ermittelt nach der conditio
sine qua non-Formel.
mehr Infos..
____________________________________________________________________
Kausalität beim
Begehungsdelikt
conditio sine qua non-Formel
____________________________________________________________________
„Kausalität” beim
Unterlassungsdelikt
[§ 13]
Da Untätigkeit keine tatsächliche Umweltveränderung herbeiführen
kann, wird die conditio sine qua non-Formel beim unechten
Unterlassungsdelikt abgewandelt.
(Quasi-)Kausal ist die Nichtvornahme der gebotenen Handlung,
wenn sie nicht hinzugedacht werden kann, ohne dass der konkrete
Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfiele.
____________________________________________________________________
Kettenteilnahme
[§§ 26, 27, 30]
Kombination mehrerer Teilnahmehandlungen verschiedener Personen
an derselben Haupttat. Die Strafbarkeit beurteilt sich nach
dem schwächsten Glied der Kette, sodass Anstiftung zur Beihilfe
und Beihilfe zur Anstiftung letztlich nur Beihilfe zur Haupttat bleiben.
____________________________________________________________________
Klammerwirkung Begründung einer rechtlichen Handlungseinheit, wenn sich als
solche selbstständige Delikte jeweils in ihren Ausführungshandlungen
mit einer dritten, bei konkreter Betrachtung des Strafrahmens
annähernd wertgleichen Tat überschneiden.
____________________________________________________________________
Koinzidenzprinzip Simultaneitätsprinzip
____________________________________________________________________
Kollektivbeleidigung
[§§ 185 ff.]
Ehrverletzung einer Personenmehrheit unter einer Sammelbezeichnung,
wenn diese genau abgrenzbar ist, eine rechtlich anerkannte
Funktion erfüllt und einen einheitlichen Willen bilden kann.
____________________________________________________________________
kollektive
Rechtsgüte
Synonym: Universalrechtsgüter. Jedes Rechtsgut, das Gegebenheiten
der Allgemeinheit betrifft, die das friedliche Zusammenleben
aller in der Rechtsgemeinschaft unter Wahrung ihrer Grundrechte
gewährleisten.
____________________________________________________________________
Konkurrenzen
[§§ 52 ff.]
Für die Fassung des Schuldspruchs und für die Strafzumessung bedeutsames
Verhältnis mehrerer von derselben Person verwirklichter
Delikte.
mehr Infos..
____________________________________________________________________
Konnivenz
[§ 357]
(lat.) „Nachsicht“. Beschreibung des Tatbestands der Verleitung eines
Untergebenen zu einer Straftat.
____________________________________________________________________
Konsumtion Auffangprinzip der Gesetzeskonkurrenz, das eingreift, wenn we- 
der Spezialität noch Subsidiarität vorliegt, jedoch ein bestimmtes
Strafgesetz trotz an sich anderer Schutzrichtung neben
einem anderen Strafgesetz üblicherweise mitverwirklicht ist und
wenn mit der Bestrafung aus dem vorrangigen Gesetz auch die andere
Gesetzesverletzung abgegolten ist. Man spricht auch von mitbestrafter
Begleittat.
____________________________________________________________________
Konvergenzdelikt notwendige Teilnahme 
____________________________________________________________________
Körper eines
Verstorbenen
[§ 168]
Leichnam, dessen Individualität noch erkennbar ist (woran es bei
Verwesung oder Skelettierung fehlt) und der nicht Gegenstand des
Rechtsverkehrs geworden ist (anders z.B. bei Anatomieleichen).
____________________________________________________________________
körperliche
Misshandlung
[§ 223 I, 1. Alt.]
Jede üble und unangemessene Behandlung, durch die das körperliche
Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur
unwesentlich beeinträchtigt wird.
____________________________________________________________________
Kreditkarte
[§ 266 b I, 2. Alt.]
Zahlungskarte mit Garantiefunktion im 3-Partnersystem.
mehr Infos..
____________________________________________________________________
kriminologische
Indikation
[§ 218 a III]
Rechtfertigungsgrund für Schwangerschaftsabbruch, wenn die
Schwangere nach ärztlicher Erkenntnis Opfer einer Straftat gem.
§§ 176–179 ist und die Schwangerschaft darauf beruht.
____________________________________________________________________
kumulative Kausalität Mehrheit von ineinander greifenden Ursachen, die erst durch ihr
Zusammenwirken den Erfolg bewirken. Hier ist nach der conditio
sine qua non-Formel jede Handlung ursächlich.
____________________________________________________________________
































Definitionen Suche






Strafrecht

Dr. Rolf Krüger
Fachanwalt für Strafrecht
 und Repetitor in Münster
Definitionen Strafrecht
ALPMANN UND SCHMIDT Juristische Lehrgänge
Verlagsges. mbH & Co. KG

48149 Münster, Annette-Allee 35,
48001 Postfach 1169,
Telefon (0251) 98109-33
AS-Online: www.alpmann-schmidt.de


App für iPhone und Android

Jura Definitionen App



und Android Market


Definitionen
Definitionen sind in der Jura das, was Vokabeln für Fremdsprachen sind.

In alphabetischer Reihenfolge finden Sie  alle wichtigen Begriffe, die Sie im Zivilrecht, Strafrecht und im öffentlichen Recht „drauf" haben müssen.



PER DEFINITIONEM 

Definitionen Strafrecht

Strafrecht Definitionen Juristischer Glossar

Gebundene Ausgabe  

im praktischen Taschenformat mit
vielen weiteren Vorteilen z.B.
die praktische Umschlagklappe
ermöglicht ein einfaches
Auswendiglernen

gleich hier online bestellen


Online Ausgabe

immer und überall verfügbares
Fachwisse im Strafrecht, falls die Taschenausgabe mal gerade
nicht zur Hand ist.

Definitionen Strafrecht online




PER DEFINITIONEM 

Definitionen Zivilrecht

Zivilrecht Definitionen Juristischer Glossar


Gebundene Ausgabe  


im praktischen Taschenformat mit
vielen weiteren Vorteilen z.B.
die praktische Umschlagklappe
ermöglicht ein einfaches
Auswendiglernen

gleich hier online bestellen


Online Ausgabe

immer und überall verfügbares
Fachwisse im Zivilrecht, falls die Taschenausgabe mal gerade
nicht zur Hand ist.

Definitionen Zivilrecht online


PDF Ausgabe




PER DEFINITIONEM 

Definitionen Öffentliches Recht

Oeffentliches Recht Definitionen Juristischer Glossar

Gebundene Ausgabe  

im praktischen Taschenformat mit
vielen weiteren Vorteilen z.B.
die praktische Umschlagklappe
ermöglicht ein einfaches
Auswendiglernen

gleich hier online bestellen


Online Ausgabe

immer und überall verfügbares
Fachwisse Öffentliches Recht,
falls die Taschenausgabe mal gerade
nicht zur Hand ist.

Definitionen Öffentliches Recht
 online


mehr juristische Angebote auf
Alpmann-Online.de


ALPMANN SCHMIDT
über 50 Jahre
innovative Juristenausbildung
Kontakt | Impressum | AGB